Worum es hier geht
Bei Bauprojekten, Altlastenuntersuchungen und der Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial stellt sich regelmässig die Frage: Welcher Deponietyp ist zulässig, und welche Grenzwerte gelten? Die Schweizer Gesetzgebung regelt dies primär über drei Verordnungen:
- VVEA – Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600): definiert die Deponietypen A–E und deren Annahmebedingungen.
- VBBo – Verordnung über Belastungen des Bodens (SR 814.12): legt Richt-, Prüf- und Sanierungswerte für Bodenbelastungen fest.
- GSchV – Gewässerschutzverordnung (SR 814.201): definiert Anforderungen an die Wasserqualität, u. a. für Grundwasser.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft. Massgebend sind stets die aktuellen Gesetzestexte und die Praxis der zuständigen kantonalen Behörde. Einen praxisnahen Einstieg ins Thema mit Bezug zur Probennahme bietet auch der Artikel «Deponietypen Schweiz» auf probenjournal.ch – diese Seite hier ergänzt ihn um die konkreten Zahlenwerte zum Nachschlagen.
Deponietypen A–E im Überblick
Jeder Typ ist für bestimmte Abfallkategorien mit unterschiedlichem Schadstoffpotenzial vorgesehen – von unbelastetem Aushub (Typ A) bis zu Sonderabfällen und Rückständen aus der thermischen Abfallbehandlung (Typ D/E).
ehem. Inertstoffdeponie
Typ B Mineralische Bauabfälle, gering belastetes Materialehem. Inertstoffdeponie (erweitert)
Typ C Rauchgasreinigungsrückstände, metallhaltige Rückständeehem. Reststoffdeponie
Typ D Schlacke & Filterasche aus KVA, stabilisierte Rückständeehem. Reaktordeponie (Schlackekompartiment)
Typ E Asbesthaltige und weitere spezielle Abfälleeigenständiger Kompartimenttyp
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